Beim Stockwerkeigentum greifen individuelles und gemeinschaftliches Eigentum auf engstem Raum ineinander. Weil die Rechtslage beim Stockwerkeigentum anspruchsvoll und selten ganz klar ist, entstehen leicht anspruchsvolle Konflikte innerhalb der Gemeinschaft, denn es geht ja schnell einmal um die eigenen vier Wände, die einem heilig sind.
Konflikte lassen sich durch die transparente Vorbereitung und Verhandlung der Geschäfte an der Eigentümerversammlung ebenso minimieren wie durch klare, in Gesetz und Reglement abgestützte Beschlüsse.
Wir unterstützen Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen bei der Vorbereitung anspruchsvoller Geschäfte, assistieren bei der Durchführung komplexer Abstimmungen und sorgen für die korrekte Protokollierung.
Sind Konflikte schon ausgebrochen, kann unser erfahrener Mediator Peter Rütimann in vielen Fällen gute Einigungen erzielen.